Notbetreuung vom 18.03.2020 – 03.04.2020

Am 13.03.2020 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Schulen zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen ab Mittwoch, 18.03.2020, eine Notbetreuung insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 vorhalten müssen.

Dieses Angebot der Notbetreuung gilt an unserer Schule für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

Als kritische Infrastrukturen gelten folgende in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche:

Energie, Wasser, Entsorgung, Ernährung, Hygiene, Informationstechnik und Telekommunikation,

Gesundheit, Finanz- und Wirtschaftswesen, Transport und Verkehr, Medien, staatliche Verwaltung, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie.

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

Bitte teilen Sie uns bis Dienstag, dem 17.03.2020, bis 10 Uhr per E-Mail (schulleitung@gym-gevelsberg.de) mit, dass Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen.