Info Umgang mit Corona
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,das Gesundheitsamt hat uns neue Handlungsanweisungen für COVID-19-Infektionen gegeben: Es gilt zunächst die Empfehlung in Anlehnung an §2 Abs. 3 CoronaSchVO, dass Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen nur nach einem negativen Bürgertest die Schule besuchen sollen. Grundsätzlich spricht sich das Gesundheitsamt außerdem dafür aus, dass Lernende im Klassenraum einen Mund-Nase-Schutz weiterlesen…