Mittelstufe

Die Mittelstufe bildet innerhalb des gymnasialen Bildungsganges eine Einheit, die die Klassen 7 – 9 umfasst. Für sie gelten alle gesetzlichen Bestimmungen des Schulgesetzes, der Ausbildungs – und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO SI) und natürlich auch die Bestimmungen der Hausordnung der Schule.

Mit dem Verlassen der Erprobungsstufe (Versetzung in Klasse 7) wird die Eignung der Schülerinnen und Schüler zum Besuch des Gymnasiums festgestellt. Deshalb ist auch die Beobachtung und Beratung der Schülerinnen und Schüler in dieser Hinsicht kein Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit mehr. Gleichwohl bleibt Beratung wichtig, denn die geistige, seelische und auch die körperliche Entwicklung der Mädchen und Jungen bringt viele altersspezifische Probleme mit sich, die der Beobachtung und Beratung bedürfen. Eine individuelle Beratung erfolgt, wenn vom Leistungsbild nötig und von den Beteiligten erwünscht, am Ende des jeweiligen Schulhalbjahres im persönlichen Gespräch. Förderpläne werden von den Fachlehrern erstellt und mit den Schülerinnen und Schülern besprochen, um ein Lernkonzept individuell festzulegen.

Somit werden in der Mittelstufe

  • die Beratungstätigkeiten der Erprobungsstufe fortgesetzt und den geänderten Bedingungen angepasst
  • Eigenverantwortung und Selbstbestimmung durch geeignete unterrichtliche Maßnahmen (Wahlpflichtbereich II) und außerunterrichtliche Maßnahmen (Arbeitsgemeinschaften, Patenarbeit, Streitschlichtung, Schulsanitäter, Sporthelfer, Gewalt- und Suchtprävention etc.) gefördert und gestärkt
  • Kompetenzen zur Berufswahl entwickelt
  • Kompetenzen entwickelt, die zum erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe befähigen sollen.

Stand Februar 2019