Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
das Gesundheitsamt hat uns neue Handlungsanweisungen für COVID-19-Infektionen gegeben: Es gilt zunächst die Empfehlung in Anlehnung an §2 Abs. 3 CoronaSchVO, dass Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen nur nach einem negativen Bürgertest die Schule besuchen sollen. Grundsätzlich spricht sich das Gesundheitsamt außerdem dafür aus, dass Lernende im Klassenraum einen Mund-Nase-Schutz tragen, insbesondere dann, wenn in der Klasse bereits eine Infektion aufgetreten ist. Solche Infektionsfälle sind wir verpflichtet beim Amt zu melden. Sollten zwei bis vier Fälle innerhalb einer Klasse auftreten, gilt gemäß §28 des Infektionsschutzgesetzes 5 Tage lang für die gesamte Klasse Maskenpflicht. Am 5. Tag nach dem letzten Kontakt zu den positiv getesteten Schülerinnen und Schülern wird von jedem und jeder in der Klasse die Vorlage eines negativen Bürgertests gefordert, um weiterhin am Unterricht teilnehmen zu können. Sollten innerhalb kurzer Zeit mehr als vier Fälle auftreten, prüft das Gesundheitsamt, welche weitergehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchsgeschehens notwendig sind.
Mit freundlichen Grüßen
G. Streckert
S. Siepmann