Beratungskonzept

1. Allgemeine Ziele der psycho-sozialen Beratung

Beratung ist allgemeine Aufgabe von Schule und soll Schüler*innen die bestmögliche Entwicklung ermöglichen. Sie trägt bei zur Entfaltung ihrer besonderen Begabungen und Interessen, zu sozialer Verantwortung und zur Überwindung von Benachteiligung.

Grundsätzlich nehmen alle Lehrer*innen des Städtischen Gymnasiums die an sie von Schüler*innen bzw. Eltern herangetragenen Beratungsaufgaben wahr. Die Arbeit des Beratungsteams versteht sich insofern als Teil eines umfassenden und tragfähigen Beratungsnetzwerkes für Ratsuchende in unserer Schule. Dieses umfasst neben den Beratungslehrkräften und den Schulsozialpädagoginnen auch die Klassenlehrer*innen, Fachlehrkräfte, die Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinator*innen, die Schulleitung, die Berufsberatenden, die SV-Lehrkräfte und das Streitschlichterteam.

Das Beratungsangebot des Beratungsteams ist als Zusatzangebot zu verstehen und dient der professionalisierten Ergänzung der von den übrigen Teilen des Beratungsnetzwerkes geleisteten Beratung für Schüler*innen und Eltern sowie der Entlastung involvierter Lehrkräfte. Dabei geht es um Beratungssituationen, die sowohl einen geschützten Raum, ein umfangreicheres Zeitmaß als auch eine gezielte Ausbildung der beratenden Person erfordern. Eine enge Kooperation zwischen den Mitgliedern des Beratungsteams und den Kolleg*innen ist hierbei wünschenswert.

2. Das Beratungsteam am Städtischen Gymnasium Gevelsberg

Das Beratungsteam besteht aus insgesamt fünf Mitgliedern. Mit Frau Starker und Frau Wünsch stehen zwei Schulsozialpädagoginnen für Beratungsgespräche zur Verfügung. Ergänzt wird das Team durch Frau Bleibtreu, Frau Grün und Herrn Hesse, die als Beratungslehrkräfte fungieren. Die Beratungslehrkräfte haben im Rahmen von Weiterbildungen entsprechende Beratungskompetenzen erworben. Außerdem nehmen die Mitglieder des Beratungsteams regelmäßig an Fortbildungen in verschiedenen Schwerpunktbereichen der Beratung teil.

Das Beratungsteam findet sich regelmäßig zum Austausch über inhaltliche Fragen und zur Klärung organisatorischer Aspekte zusammen.

3. Beratungsgrundsätze am Städtischen Gymnasium Gevelsberg

Die Beratung durch ein Mitglied des Beratungsteams ist grundsätzlich freiwillig. Die ratsuchende Person entscheidet selbst, ob eine Beratung gewünscht ist. Der/die Berater*in entscheidet selbst, ob ein Beratungsauftrag angenommen werden kann oder eine Weitervermittlung sinnvoller ist. Die Beratung kann jederzeit beendet werden.

Wenn Schüler*innen, Eltern oder Lehrkräfte eine Beratung für eine Person als hilfreich erachten, können sie sich gern an das Beratungsteam wenden. Das Beratungsteam nimmt dann Kontakt mit der betreffenden Person auf und zeigt die Möglichkeiten einer Beratung auf.

Entscheidend im Beratungsprozess ist, dass die ratsuchende Person freiwillig Unterstützung und Beratung erhalten möchte. Besonders wichtig innerhalb des Beratungsprozesses ist dem Beratungsteam ein lösungsorientiertes Vorgehen, bei dem die ratsuchende Person aktiv mitarbeitet.

Darüber hinaus kennzeichnen folgende Aspekte die Beratungsarbeit am Städtischen Gymnasium Gevelsberg:

  • Jede*r Schüler*in kann sich an den/die Berater*in des Vertrauens wenden.
  • Die Beratung hat das Ziel, direkt oder indirekt Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, kritische Reflexion, Steigerung des Selbstwertgefühls und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Sie ist abhängig von einem vertrauensvoll-offenen und respektvoll-toleranten Umgang.
  • Die Berater*innen bemühen sich um ein kooperatives Miteinander aller am Beratungsprozess Beteiligten und um eine Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung.
  • Die Beratung durch die Beratungslehrkräfte bezieht das gesamte soziale Umfeld der ratsuchenden Person in den Beratungsprozess ein. Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung.
  • Die Beratung durch ein Mitglied des Beratungsteams erfolgt unter Zusicherung von Vertraulichkeit und unter Einsatz der für die Beratung individuell notwendigen Zeit. Mit Einverständnis der betroffenen Person kann die Weitergabe sachdienlicher Informationen vereinbart werden, um die Lösung eines Problems anstreben zu können. In schwerwiegenden Fällen (z.B. in Fällen von Fremd- oder Selbstgefährdung) kann sich die Notwendigkeit der Information der Erziehungsberechtigten ergeben. In diesen Fällen ist eine Einzelfallentscheidung in Absprache mit der Schulleitung herbeizuführen. Der/die Ratsuchende wird über diesen Sachverhalt informiert.

4. Arbeitsfelder des Beratungsteams

  • Einzelberatung von Schüler*innen, Eltern, Lehrkräften bei Schwierigkeiten, die den schulischen Lernprozess beeinträchtigen (z.B. Lernstörungen, Prüfungsangst, aggressives Verhalten, Schulabsentismus, Antriebslosigkeit, Beziehungskonflikte, Kontaktschwäche u.Ä.) mit dem Ziel der Entwicklung von Alternativen bzw. neuen Perspektiven
  • Einzelberatung und Hilfestellung bei persönlichen Schwierigkeiten oder Konflikten im privaten Kontext für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften, beispielsweise bei psychischen Problemen (z.B. Ängste, Depressionen, Selbstfindungs- oder auch Selbstbewusstseinsprobleme, Suchtverhalten u.Ä.)
  • Beratungsgespräche bei familiären Schwierigkeiten (z.B. Trennung der Eltern, häusliche Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung, Krankheit, Sucht der Eltern, Todesfall, Leistungsdruck oder finanzielle Probleme)
  • Beratungsgespräche bei sozialen Problemstellungen (z.B. Schwierigkeiten im Umgang mit Mitschüler*innen oder Verhaltensauffälligkeiten)
  • Beratung der Klassen-und Stufenleiter*innen ebenso wie der Fachlehrkräfte in Bezug auf einzelne Schüler*innen oder Gruppen bei Konflikten im schulischen Kontext
  • Mediation bei Konflikten, z.B. Beratung bzw. Vermittlung bei einer möglicherweise gestörten Schüler*innen-Lehrer*innen- oder auch Schüler*innen-Eltern-Interaktion, bei Eltern-Lehrer*innengesprächen, bei Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Kolleg*innen o.Ä.
  • Hilfe und Beratung bei der Suche nach außerschulischen Ansprechpartner*innen bei bestimmten Problemlagen wie z.B. Fachärzt*innen, Psycholog*innen, Institutionen o.Ä.
  • Auf Wunsch: Teilnahme als beratendes Mitglied an pädagogischen Konferenzen (Klassenkonferenzen, Teilkonferenzen oder Zeugniskonferenzen)

5. Kontaktmöglichkeiten und Terminabsprache

Das Beratungsteam des Städtischen Gymnasiums steht allen Schüler*innen und Eltern/Erziehungsberechtigten sowie Lehrkräften für Beratungsgespräche zur Verfügung, bei denen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht wird und/oder externe Hilfsangebote vermittelt werden. Termine für ein Beratungsgespräch können mit den Teammitgliedern persönlich in der Schule, telefonisch (02332 – 920484) oder per Mail verabredet werden. Beratungsgespräche finden in der Regel im Beratungsraum 0.16 statt.

Kontaktmöglichkeit per E-Mail:
Christian Hesse: Hesse@gym-gevelsberg.de
Astrid Starker: Starker@gym-gevelsberg.de
Denise Sternberg: Sternberg@gym-gevelsberg.de

6. Schwerpunkte der Arbeit:

  • Beratungsgespräche von Eltern, Schüler*innen und Lehrkräften
  • Konfliktmoderation
  • Krisenintervention in Notfällen
  • Beratung von Eltern, Lehrkräften und Schüler*innen
  • Mediation bei Konflikten in der Klasse
  • Projekte zu verschiedenen Themen, wie z.B. Gesundheit, Suchtprävention, Mobbing, Umgang mit Gewalt oder soziales Lernen
  • Mädchen- und Jungenarbeit
  • Tanzpädagogische Projekte und Entspannungstechniken
  • Fördergruppen mit den Schwerpunkten: Aufmerksamkeit und Konzentration, Umgang mit Konflikten oder Selbstsicherheitstraining
  • Offene Angebote (z.B. Früh- oder Mittagsbetreuung)

7. Ad-hoc-Interventionen durch das Beratungsteam

Die Mitglieder des Beratungsteams übernehmen bei akuten Problemen auch Ad-hoc-Interventionen (z.B. nach körperlichen Auseinandersetzungen, bei persönlichen Krisen, dringenden Problemen in der Klasse etc.) und können dazu von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften angesprochen werden. Schüler*innen und Eltern können den Kontakt zu einem Mitglied des Beratungsteams unter 02332 – 920484 herstellen. Auch das direkte Ansprechen in der Pause vor dem Lehrerzimmer oder im Beratungsraum 0.16 ist jederzeit möglich. Ziel einer Ad-hoc-Intervention ist es, eine akute Problematik zu entschärfen und – wenn möglich – einen ersten Lösungsansatz für das Problem zu finden. Eine Ad-hoc-Hilfe sollte möglichst in Rücksprache mit der/dem jeweiligen Klassenlehrer*in erfolgen und kann einen lösungsorientierten Beratungsprozess initiieren.

8. Was kann das Beratungslehrerteam nicht leisten?

  • Das Beratungsteam übernehmen keine Laufbahn- bzw. Berufsberatung.
  • Das Beratungsteam übernehmen keine Fachberatung und Therapie (z.B. Drogenberatung, Beratung bei sexuellem, körperlichem oder seelischem Missbrauch, Sektenzugehörigkeit, Essstörungen, spezifischen psychiatrisch relevanten Problemen etc.), sondern sie stellen in solchen Fällen Kontakte zu Fachberatungsstellen her bzw. begleiten auf Wunsch die Ratsuchenden zu diesen Fachberatungsstellen.
  • Das Beratungsteam übernehmen nicht die Aufgaben der Klassenlehrer*innen, Fachlehrer*innen und Tutor*innen, der Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinator*innen sowie der SV-Lehrer*innen, sondern sie ergänzen und entlasten sie auf Anfrage und, wenn sinnvoll, in obengenannten Problemkreisen.
  • Das Beratungsteam sind auf der Grundlage der oben genannten Beratungsgrundsätze und -ziele eine professionalisierte Problemlösungsinstanz. Dies heißt aber nicht, dass sie den/der Ratsuchenden Lösungen vorgeben oder (kurzfristig) messbare „Erfolge“ garantieren.

9. Außerschulische Beratungsangebote

Die Beratungslehrkräfte und Schulsozialpädagoginnen stehen mit außerschulischen Anbietern und Organisationen für erweiterte Beratungs- und Hilfsangebote in Verbindung und verweisen auf diese bzw. vermitteln Kontakte, sofern die Problemlage bzw. die Krisensituation den schulischen Rahmen überschreitet. Dabei bleiben sie weiter Begleiter*innen im Rahmen der Schule. Zu den außerschulischen Kooperationspartnern gehören u.a. die Schulberatungsstelle in Gevelsberg, Pro Familia in Schwelm und die evangelische Beratungsstelle in Ennepetal.

Beratungskonzept Stand März 2020