Elternbrief 6

Liebe Schulgemeinschaft,

schon bald ändert sich das Verfahren, wie wir Covid-Testungen in der Schule vornehmen. Bereits ab kommender Woche kehren wir zum altbekannten Schema zurück, wonach Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen sind.

Im Einzelnen gibt es folgende drei Regeln: Alle doppelt Geimpften gelten als uneingeschränkt immunisiert. Wer genesen und einmalig geimpft ist, hat für sechs Monate nach dem ersten PCR-Positiv-Test einen Covid-Schutz. Und wer genesen, aber nicht geimpft ist, zählt als immun in einem Zeitraum zwischen mindestens 28 Tagen und höchstens 90 Tagen nach dem ersten positiven PCR-Test.

Die Einhaltung dieser Regeln müssen wir überprüfen. Deswegen fragen Klassen- und Kurslehrkräfte in den nächsten Tagen den Immunstatus unserer Schülerinnen und Schüler ab. Wir bitten darauf zu achten, dass wir Genesene nur dann als immunisiert verbuchen können, wenn uns eine ärztliche Bescheinigung über das genaue Datum der Covid-Infektion vorliegt. Sämtliche Lernenden, die keine Auskunft über ihre bestehende Immunisierung geben, unterliegen nach wie vor der Testpflicht mit drei Tests pro Woche. Freiwillige Testungen sind natürlich weiterhin möglich.

Wie im letzten Infobrief erwähnt, findet am Montag, 28.02.2022, bis einschließlich Mittwoch, 01.03.2022, kein Unterricht statt. Diejenigen, die sich an diesen Tagen in der Öffentlichkeit bewegen und weder geimpft noch genesen sind, bitten wir eigenverantwortlich zu einem Bürgertest zu greifen, um sich und andere vor einer Infektion zu schützen.

Nach den drei Ferientagen wollen wir eine möglichst große Sicherheit gewährleisten und bitten darum, dass sich am 03.03.2022, 04.03.2022 sowie 07.03.2022 noch einmal alle Schülerinnen und Schüler auf Corona schnelltesten lassen.

Wir wünschen erholsame Kurzferien in der nächsten Woche und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Gabriele Streckert
Stefanie Siepmann