Elternbrief 13

Liebe Schulgemeinschaft,

gerade starten die Stufen Q1 und Q2 ins Wochenende. Die ersten Tage zurück vor Ort sind gut verlaufen: Alle Schülerinnen und Schüler haben entweder medizinische oder sogar FFP2-Masken mitgebracht und sich ganz genau an die Hygieneregeln gehalten. Da für ein herzliches Dankeschön! Unterricht fand in dieser Woche in der Regel in Kleingruppen statt; wir haben Kurse geteilt, wo immer wir konnten, um das Ansteckungsrisiko gering zu halten. Für das positive Feedback zu unseren Bemühungen bedanken wir uns ebenfalls sehr.

Das Lernen auf Distanz für die anderen Klassen sowie die Stufe Eph hat sich inzwischen eingespielt: Die neue Videofunktion sowie die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler bei Lernschwierigkeiten in die Schule einzuladen, machen den Onlineunterricht viel greifbarer. Wir sind durchaus ein bisschen stolz darauf, dass wir uns zusammen diese digitale Infrastruktur aufgebaut haben.

Trotzdem machen wir uns bereits Gedanken über den Unterricht in der kommenden Zeit. Zwar können wir noch keine konkreten Pläne schmieden, weil Informationen aus dem Bildungsministerium weiterhin ausstehen; aber wir können schon jetzt Grundsätze festlegen, die uns später den Schulalltag erleichtern werden.

Ganz oben auf unserer Agenda steht ein Punkt, bei dem wir um Zustimmung werben: Es geht um die Live-Übertragung von Unterricht aus der Schule nach Hause. Technisch wird das demnächst möglich sein. Wir werden über zusätzliche iPad-Leihgeräte Audio/Video streamen können und trotzdem mit unseren Dienstgeräten vor Ort digital arbeiten. Die Übertragung funktioniert allerdings nicht ohne explizites Einverständnis auf allen Seiten.

Für uns ist die Sache klar: Es hat große Vorteile, Schulstunden von zuhause aus mitverfolgen zu dürfen, falls Einzelne in Quarantäne gehen müssen oder ganze Klassen bzw. Kurse womöglich Wechselunterricht haben, d.h. aus Infektionsschutzgründen nur hälftig erscheinen dürfen. In unseren Augen sollen alle Schülerinnen und Schüler dem Live-Unterricht in der Schule beiwohnen können und nicht bloß die, die tatsächlich vor Ort sind. Nur so können wir Einsamkeitsgefühlen und Schwierigkeiten bei der Stoffbewältigung entgegenwirken. Daher wünschen wir uns sehr, dass jeder und jede sein bzw. ihr Einverständnis zur Durchschaltung des Unterrichts aus der Schule erteilt. Wohlgemerkt dringen durch die Aufnahmen aus dem Klassenraum keinerlei persönlichen Daten nach außen: Wir filmen ausschließlich die Tafel, nicht das Geschehen im Klassenraum, und wir halten das Unterrichtsgespräch anonym, d.h. wir nennen kein Kind beim vollen Namen. Die Einverständniserklärung haben wir hier angehängt; wir bitten um Rückgabe bis spätestens Freitag, 12.03.2021.

Ansonsten haben wir aktuelle Informationen zum Thema ‚Versetzung‘: Wie in den Medien bereits zu hören und zu lesen ist, werden in diesem Jahr keine Warnungen verschickt. Das wirkt sich aufs Zeugnis aus wie eine unterlassene Benachrichtigung, und in diesem Rahmen müssen wir zwei Fälle unterscheiden: Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden wie in den Stufen 9 und Eph, fließen bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung alle Minderleistungen ein. Hier spielt die ausgebliebene Warnung also keine Rolle. In den Stufen 6 bis 8 hingegen werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt, wenn die Leistungen in einem oder mehreren Fächern nicht mehr ausreichen und dabei abweichen von den Noten, die im Zeugnis für das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 stehen.

Nur chronologisch an letzter Stelle folgt das für uns persönlich Wichtigste: Wir wünschen allen das Beste für die kommende Woche – vor allem, wie immer, viel Gesundheit.

Mit herzlichen Grüßen
Gabriele Streckert
Stefanie Siepmann