Information zur Durchführung von COVID-19-Selbsttests in der Schule

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wie alle Schulen in NRW bietet auch das Städtische Gymnasium Gevelsberg die Organisation und Durchführung eines COVID-19-Tests im Präsenzunterricht an.

Alle Schülerinnen und Schüler sollen bis zu den Osterferien einmal die Gelegenheit bekommen, einen PoC-Schnelltest der Firma Roche durchzuführen. Die Tests funktionieren per Nasenabstrich und
können problemlos eigenständig vorgenommen werden. Das Ergebnis liegt nach 15 bis 30 Minuten vor.

Die Testung findet in den Klassen- und Kursräumen zu Beginn einer festgelegten Unterrichtsstunde statt, nämlich

  • Donnerstag, 25.03.21, 1./2. Std.: Gruppe A Jahrgang 5, 6, 7, Eph; gesamte Q1 und Q2,
  • Donnerstag, 25.03.21, 3./4. Std.: Gruppe A Jahrgang 8,
  • Freitag, 26.03.21, 1./2. Std.: Gruppe B Jahrgang 5, 6, 8, Eph,
  • Freitag, 26.03.21, 3./4. Std.: Gruppe B Jahrgang 7.

Dabei gelten die Regeln,

  • dass die Selbsttests unter Anleitung und Aufsicht durch eine Lehrkraft stattfinden,
  • dass aus rechtlichen Gründen keine Hilfestellung erfolgen darf und
  • dass positive Testergebnisse namentlich dokumentiert werden.

Die Testung ist freiwillig; nicht getestete Schülerinnen und Schüler nehmen ohne Einschränkung weiterhin am Präsenzunterricht teil. Bei Kindern unter 18 Jahren können die Erziehungsberechtigten Widerspruch gegen die Testteilnahme erheben; Volljährigen steht diese Möglichkeit selbstständig offen. Der Widerspruch muss der Schule zum Termin der Testung vorliegen.

Ausführliche Informationen des Schulministeriums zum Einsatz und zur Durchführung der Selbsttests sowie ein Muster für Widerspruchserklärungen finden Sie unter diesem Link. Bitte schauen Sie sich die Hinweise hinsichtlich der Testdurchführung genau an und besprechen Sie diese mit ihrem Kind!

Bei einem positiven Testergebnis

  • informieren wir unmittelbar die Eltern; bitte sorgen Sie dafür, dass Sie zum Testzeitraum Ihres Kindes auf jeden Fall telefonisch für die Schule erreichbar sind!
  • müssen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I unverzüglich abgeholt werden. Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist ausgeschlossen, der eigenständige Heimweg nur für Lernende der Oberstufe erlaubt.
  • isolieren wir bis zur Abholung das positiv getestete Kind in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen.
  • besteht für die Schule keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Es muss jedoch ein positives Ergebnis des Schnelltests in der Schule durch eine PCR-Testung bei einem niedergelassenen Arzt bestätigt oder widerlegt werden. Eine erneute Teilnahme am Unterricht ist erst wieder mit einem negativen PCR-Test möglich. Dies wird der Schule unter der Email-Adresse info@gym-gevelsberg.de mitgeteilt. Bis zum PCR-Test sollte sich der Schüler oder die Schülerin in freiwillige Quarantäne begeben.
  • fordern wir die direkten Sitznachbarn und engen Kontaktpersonen von positiv getesteten Schülerinnen und Schülern dazu auf, bis zum Vorliegen eines PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls die Infektions- und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten und nicht notwendige Kontakte im Anschluss an die Schule zu vermeiden.